Nicht um jeden Preis
Die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten prägen unsere Gegenwart. Für viele symbolisieren sie die Auflösung der internationalen Rechtsordnung. Angesichts der Handlungsunfähigkeit des UN Sicherheitsrates erstarkt dabei das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 SVN mit seinen Schranken der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zum entscheidenden Maßstab für die Einhegung militärischer Gewalt. Doch kann der unbestimmte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in einem dezentralen Rechtssystem überhaupt Steuerungswirkung entfalten?
https://verfassungsblog.de/nicht-um-jeden-preis/
Discover the world at Altruu, The Discovery Engine